Fragen und Antworten

An dieser Stelle möchten wir auf die häufigsten Fragen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) vor dem Verwalterwechsel eingehen. Wenn Ihre konkrete Frage hier nicht beantwortet wird, können Sie uns natürlich gerne auch persönlich kontaktieren.
Wie verläuft der Verwalterwechsel Schritt für Schritt?
Es kann durchaus vorkommen, dass Eigentümergemeinschaften mit Ihrer momentanen Hausverwaltung unzufrieden sind. In diesem Fall empfiehlt sich der Wechsel zu einem neuen Verwalter. So gehen Sie dabei im Idealfall vor:

  1. Beginnen Sie frühzeitig mit der Recherche zu alternativen Immobilienverwaltungen in Ihrer Region. Sie können dabei durchaus bereits 1 Jahr vor Auslaufen des bestehenden Vertrages mit der Suche beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrages möglich. Hierzu muß der Verwalter gegen seine vertraglichen Pflichten oder gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung in erheblichen Maaße verstoßen haben. Ob dies zutrifft, sollte mit einem Fachanwalt für WEG- und Mietrecht vorab geprüft werden.
  2. Treffen Sie eine Vorauswahl interessanter Anbieter für WEG Verwaltungen, und kontaktieren Sie diese direkt. Beschreiben Sie Ihre Immobilie und Situation, und fragen Sie an ob Interesse an einer Verwaltungsübernahme bestünde. Es schadet auch nicht, den in Frage kommenden Verwalter zu fragen, ob er Interesse an einer ersten Objektbegehung vor Ort mit dem Beirat oder den Eigentümern hat. So hat der Verwalter Gelegenheit sich mit dem Objekt vertraut zu machen und durch Sie etwaige Besonderheiten zu erfahren. Umgekehrt haben Sie die Gelegenheit, den Verwalter kennenzulernen und Fragen zu stellen.
  3. Wenn auf beiden Seiten Interesse besteht, bitten Sie die jeweiligen WEG Verwalter um individuelle Angebote.
  4. Nachdem Sie die Angebote erhalten haben, laden Sie die möglichen neuen Hausverwaltungen zur Eigentümerversammlung ein. Dort können sich diese nochmals vorstellen und ihre Angebote besprechen.
  5. Die Eigentümerversammlung stimmt darüber ab, welcher Anbieter die Hausverwaltung künftig übernehmen soll (einfache Mehrheit genügt). Das geplante Wechseldatum sollte noch einige Monate entfernt sein, sodass sich die neu gewählte Hausverwaltung um die Abwicklung der Übernahme kümmern kann.